Kaum hat die Grillsaison angefangen gibt es auch wegen dem Grillen schon wieder Streit mit den Nachbarn.
Regelmäßig beschäftigen Nachbarschaftsstreits rund ums Grillen die Schiedsämter.
Bei Einfamilienhäusern gibt es zwar seltener Streit um das Grillen, doch vor kommt es schon, häufiger allerdings ist Balkon-Grillen ein Thema.
Doch was ist erlaubt und was ist verboten ?
Es gibt die irrige Meinung, dreimal im Jahr dürfe man grillen.
Doch wie oft gegrillt werden darf ist gesetzlich nicht geregelt.
Die Gerichte haben Fallentscheidungen getroffen, die aber keineswegs einheitlich sind.
Ein allgemein gültiges Gesetz, das festlegt, wann gegrillt werden darf, existiert nicht.
Grillen ist grundsätzlich erlaubt.
Grillen – egal, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten – auch in Mehrfamilienhäusern ist grundsätzlich erlaubt.
Nachbarn müssen dies akzeptieren.
Wer grillt, hat aber auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen.
Solange der Grillmeister seine Nachbarn nicht stört, darf gegrillt werden.
Das Landgericht München hat in einem Fall festgestellt, dass Grillen in den Sommermonaten üblich ist und von Nachbarn auch geduldet werden muss.
Ein Verbot kann nur dann ausgesprochen werden, wenn es dabei zu wesentlichen Beeinträchtigungen kommt.
Neben denBeeinträchtigungen durch Rauch, Ruß und Wärme muss aber auch die Lautstärke beachtet werden, dass gilt für die Grillparty wie für jede andere Party auch.
Ab 22 Uhr gilt die Nachtruhe.
Also liebe Grillfreunde lasst den Grill glühen, nehmt aber Rücksicht auf die Nachbarn.
Übrigens kann man mit einem Gasgrill schon einige Streitigkeiten vermeiden.